Mitteldeutsche Zeitung: zu Justiz und Künast
Halle (ots) - Dass in der Folge auch das Bundesverfassungsgericht in die Kritik geriet, ist nicht berechtigt. Karlsruhe schützt nicht nur die Meinungsfreiheit, sie schützen auch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Zu so absurden Entscheidungen wie in Berlin kommt man nur, wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts falsch angewandt werden. Vulgärste Hetze ist kaum zu rechtfertigen - schon gar nicht, wenn ...