Kölner Stadt-Anzeiger: Die Bundesregierung hat keine rechtlichen Bedenken gegen das Betreuungsgeld.
Köln (ots) - Die Bundesregierung hält das Betreuungsgeld für verfassungskonform. Der Bund habe das Gesetz erlassen dürfen, Grundrechte seien nicht verletzt, heißt es in einer 84-seitigen Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt. Die Stellungnahme ist pikant, ...